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Mieterstrom & GGV Photovoltaik - Modelle für Mehrfamilienhäuser im Überblick

PV in Mehrfamilienhäusern nutzen: So funktioniert gemeinschaftliche Solarenergie in der Praxis

Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften bietet großes Potenzial, um Mieterinnen und Mieter an der Energiewende teilhaben zu lassen. Sie ermöglicht es, Strom lokal zu erzeugen, direkt vor Ort zu nutzen und Kosten für alle Beteiligten nachhaltig zu senken. Gleichzeitig stellt die Planung solcher Projekte besondere Anforderungen an Eigentümergemeinschaften, Vermieter und Dienstleister. Für die lokale Erzeugung und Nutzung von Solarstrom in Mehrparteienhäusern sind aktuell zwei Betreibermodelle vorgesehen: der Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Sie bilden den regulatorischen Rahmen, innerhalb dessen gemeinschaftliche Solarenergie heute rechtssicher umgesetzt werden kann. Wir erläutern in diesem Artikel beide Modelle im Detail und zeigen Ihnen, wie PV-Projekte in Mehrfamilienhäusern funktionieren und was bei der Planung beachtet werden sollte.

Mieterstrom: Solarstrom als lokales Versorgungsmodell

Beim Mieterstrommodell wird der Strom aus einer Photovoltaikanlage direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner eines Mehrfamilienhauses geliefert. Der Betreiber der Anlage – häufig der Vermieter, eine Energiegenossenschaft oder ein externer Contractor – übernimmt dabei die Rolle eines Energieversorgers. Das bedeutet, dass er nicht nur den Solarstrom bereitstellt, sondern auch den Netzstrom für Zeiten liefert, in denen die PV-Anlage keinen oder nicht genügend Strom erzeugt.

Das Mieterstromgesetz definiert dafür klare Rahmenbedingungen. Es legt fest, welche Vertragsinhalte erforderlich sind, wie Preisobergrenzen ausgestaltet werden müssen und welche Informationspflichten gegenüber den Mietenden bestehen. Betreiber müssen die Anlage zudem bei der Bundesnetzagentur registrieren und bestimmte Melde- und Abrechnungspflichten einhalten. Im Gegenzug können sie einen Mieterstromzuschlag nach dem EEG erhalten, der die Wirtschaftlichkeit verbessert. Da Mieterstrom eine vollständige Stromversorgung ermöglicht und zugleich recht komplex ist, eignet es sich besonders für größere Mehrfamilienhäuser oder für Eigentümer, die langfristig ein professionelles Energieprodukt anbieten möchten.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Vereinfachte Teilversorgung im Haus

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein relativ neues Modell, das 2024 mit dem Solarpaket I gesetzlich verankert wurde. Sie wurde geschaffen, um die gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom im Gebäude deutlich zu vereinfachen und Bürokratie zu reduzieren. Anders als beim Mieterstrom-Modell versorgt die GGV die Bewohnerinnen und Bewohner nicht vollständig mit Strom, sondern stellt ausschließlich den lokal erzeugten Solarstrom bereit – zu einem geringeren Preis als für Netzstrom verlangt wird. Grundlage ist ein Gebäudestromnutzungsvertrag, der regelt, wie der erzeugte Strom innerhalb des Hauses verteilt wird. Für den zusätzlich benötigten Netzstrom kann jede Partei weiterhin einen eigenen Stromliefervertrag mit einem Anbieter ihrer Wahl abschließen.

Ein großer Vorteil der GGV besteht darin, dass der Betreiber der PV-Anlage nicht sämtliche Pflichten eines Energieversorgers übernehmen muss. Dadurch verringert sich der organisatorische Aufwand erheblich, was dieses Modell insbesondere für kleinere Wohngebäude und Wohnungseigentümergemeinschaften attraktiv macht.

Wie funktionieren Mieterstrom und GGV in der Praxis?

Ob Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – beide Modelle basieren auf denselben technischen Grundlagen, unterscheiden sich jedoch im organisatorischen Ablauf und in ihren Rechtsfolgen.

In beiden Fällen erzeugt die auf dem Dach oder an der Fassade des Gebäudes installierte Photovoltaikanlage Strom, der zunächst in das interne Hausnetz eingespeist wird. Beim Mieterstrommodell wird dieser lokal erzeugte Strom direkt als Teil eines vollwertigen Stromliefervertrags an die Mietenden verkauft. Der Betreiber übernimmt die komplette Abrechnung und stellt zusätzlich Netzstrom bereit, wenn der Solarstrom nicht ausreicht. Er unterliegt daher den regulären Anforderungen eines Stromversorgers.

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung fließt der Solarstrom ebenfalls in die Wohnungen, allerdings ausschließlich als Ergänzung zu einem externen Stromvertrag. Das interne Messsystem ordnet jedem Haushalt den Anteil an PV-Strom zu, den er tatsächlich verbraucht hat. Alles, was nicht im Haus genutzt wird, wird in das öffentliche Netz eingespeist und nach EEG vergütet. Die Abrechnung des Reststroms erfolgt wie gewohnt über den individuellen Stromversorger. Dadurch ist die GGV flexibler und weniger bürokratisch.

In beiden Modellen braucht es ein Messkonzept, das sicherstellt, dass der lokal verbrauchte Solarstrom korrekt erfasst, zugeordnet und abgerechnet wird. Häufig kommen intelligente Messsysteme (Smart Meter) zum Einsatz, die in 15-Minuten-Intervallen Daten liefern und eine präzise Abrechnung ermöglichen. Ergänzend kann ein Batteriespeicher integriert werden, der den Eigenverbrauch erhöht und zu stabileren Lastprofilen führt.

Was ist bei Planung und Umsetzung zu beachten?

Der Weg von der Projektidee zur funktionierenden PV-Anlage in einem Mehrfamilienhaus erfolgt in mehreren Schritten. Am Anfang steht eine technische Bestandsaufnahme. Hierbei wird geprüft, ob die Dachfläche geeignet ist, wie hoch die solare Einstrahlung ausfällt und ob statische Voraussetzungen erfüllt sind. Auch der Stromverbrauch der einzelnen Parteien sollte ermittelt werden, um zu klären, welche Anlagengröße sinnvoll ist und wie groß der Eigenverbrauchsanteil voraussichtlich sein wird.

Anschließend folgt die Entscheidung für ein Modell. Mieterstrom eignet sich besonders für Eigentümer, die eine umfassende Stromversorgung anbieten möchten und bereit sind, einen höheren administrativen Aufwand zu tragen. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist sinnvoll, wenn Flexibilität und ein geringerer bürokratischer Aufwand im Vordergrund stehen und der Eigenverbrauch ohne vollständige Lieferantenpflichten organisiert werden soll.

Nach der Modellwahl erfolgt die Wirtschaftlichkeitsprüfung. Dabei werden die Investitionskosten der PV-Anlage, die Mess- und Abrechnungstechnik sowie mögliche Erlöse aus Eigenverbrauch und Einspeisung gegenübergestellt. Fördermittel – insbesondere der Mieterstromzuschlag oder regionale Programme – können die Amortisationszeit verkürzen.

Die Umsetzung selbst umfasst die Installation der Anlage, die Abstimmung mit dem Netzbetreiber, die Einrichtung des Messsystems sowie den Abschluss der erforderlichen Verträge. Nach der Inbetriebnahme beginnt der operative Betrieb, der die regelmäßige Überwachung der Anlage, die Wartung sowie die Abrechnung der Strommengen umfasst. Ein transparentes Kommunikationskonzept gegenüber Mieterinnen und Mietern ist dabei ein entscheidender Erfolgsfaktor.

Fazit

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind heute die beiden wichtigsten Wege, um Solarstrom in Mehrfamilienhäusern gemeinschaftlich zu nutzen. Beide Modelle ermöglichen eine zuverlässige, lokal erzeugte und klimafreundliche Stromversorgung, unterscheiden sich jedoch in ihren administrativen Anforderungen und ihrem Versorgungsumfang. Während Mieterstrom eine vollständige Stromlieferung bietet und sich vor allem für größere Objekte eignet, setzt die GGV auf eine flexible Teilversorgung mit deutlich geringerem bürokratischem Aufwand. Wer frühzeitig die technischen Voraussetzungen prüft, das passende Modell auswählt und klare Prozesse etabliert, kann ein PV-Projekt im Mehrfamilienhaus erfolgreich realisieren – und langfristig von geringeren Stromkosten und höherer Energieunabhängigkeit profitieren.

Wenn Sie erfahren wollen, wie Sie ein Mieterstromprojekt Schritt für Schritt erfolgreich umsetzen, schauen Sie sich unseren weiterführenden Fachartikel an, in dem wir noch tiefer in das Thema Mieterstrom einsteigen.

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